Internationales Institut

für Nationalitätenrecht und Regionalismus e.V.

International Institute

for Ethnic Groups Rights and Regionalism

Institut International

pour les droits des groupes ethniques et pour le régionalisme

Istituto Internazionale

per il diritto dei gruppi etnici e il regionalismo

Kisebbségi jogokért és regionalizmus felelős intézet

Međunarodni institut 

za prava nacionalih manjina i regionalizam

Интернационални институт 

за права националних манјина и регионализам

 

 

Unsere Leitgedanken

 

1.

Angesichts des verbreiteten Strebens nach Selbst­bestimmung und Partizipation erscheinen die dem europäi­schen 19. Jh. zuzurechnenden Lösungsformen des „ethnisch homo­genen Nationalstaates“ unzureichend. Der Wille zu Partizi­pa­tion, gleichrangiger Teilhabe ohne Aufgabe der eigenen Iden­tität auch auf Gruppenebene sowie fallweise Selbst­bestim­mung ist für alteingesessene nationale Minoritäten von zentraler Bedeutung. Die Bewahrung der Vielfalt von Kulturen sowie von regional und lokal verorteten Lebens­welten und Identitäts­formen ist ein grund­legender kultureller Reichtum und somit für die Zukunft der gesamten Menschheit elementar.

 

2.

Kaum ein Staat der Welt war und ist „ethnisch“ homogen - trotz oftmalig entgegengesetzter Vorstellungen. Ethnisch, sprachlich, kulturell und religiös unterschiedlich ausgerichtete Bevölke­rungs­gruppen leben in aller Regel in einem Staatswesen in vielerlei Weise neben- oder miteinander. Bedingt durch diese Unter­schiede ist ein beträchtliches Konfliktpotential im Falle einer Krisen­situation abrufbar. Die Migrationsströme der letzten Jahr­zehnte verändern zusätzlich die nationale und religiöse Zusammen­setzung der Bevölkerung in Europa. Die damit verknüpften massiven Problemfelder verlangen neue Antworten (autochthone und allochthone Bevölkerungsgruppen; Islam).

 

3.

Ohne ausreichenden Lösungsansatz setzen häufig aus ethno­politischen und anderen ideologischen Motiven heraus Entrech­tung, Terror und Vergeltung gegen bestimmte Volksgruppen ein, die auch zu Vertreibung und dabei partiell auch zum Genozid führten und führen (Sudeten­deutsche 1945-1948, Bosnien 1992-1995, Abchasien 1992-1993, Armenier 1915-1921, ethnische „Säuberungen“ und Genozide in Südost­europa 1912-1923, 1941-1948, Ukraine seit 2014, Berg Karabagh/Arzach 1917-1923 und seit 1989, Südossetien 1991-2008, Zypern 1974 etc.). Ethnisch motivierte Gewalt wird oft auch von dritter Seite beschleunigt und als Rechtfertigung für neue Vertreibungen missbraucht, solange sie nicht verfolgt und bestraft werden.

 

4.

Die Verlagerung des Minderheitenrechts auf den individuellen Menschenrechtsschutz geht am Kern dieser Frage vorbei:


• der Einzelne kann weiterhin infolge seiner Zugehörigkeit zu einer anderen, nicht die Mehrheit bildenden Gruppe in der Alltagswirklichkeit diskriminiert werden; 


• es können Siedlungsgebiete und andere gruppenbezogene Rechte wie die Verwendung der Muttersprache im öffentlichen Raum oder im Schulwesen genommen oder eingeschränkt werden.


Die Vereinten Nationen versuchten erstmalig im Rahmen des Capotorti-Berichtes von 1979 das Projekt einer „Deklaration über die Rechte der Minderheiten“ voranzubringen.
Wir beobachten auch die in den letzten Jahren wieder zu­nehmende Instrumentalisierung nationaler Minderheiten durch die sog. Kin-States (Russland, Türkei, Ungarn, Serbien etc.).

 

5.

Als Region mit Vorbildcharakter für die Lösung einiger interethnischer Konflikte in Europa (Korsika, Sieben­bürgen, Voivodina, Ukraine, Katalonien etc.) ist neben dem Autonomie­modell der Åland-Inseln in Finnland vor allem Süd­tirol anzusehen. Mittlerweile wird das dort rechtlich ver­ankerte und umgesetzte Autonomiemodell auch vom italieni­schen Staat als Beispiel einer zudem wirtschaftlich erfolg­reichen Lösung eines regional verorteten Nationalitäten­konfliktes angesehen: Für beide Seiten gilt in diesem Fall die Formel „Mehrwert durch Minderheiten“. Die Regelung der Südtirol­frage steht ferner ganz im Sinne der Europarats-Empfehlung 286 von 2010. Das INTEREG betrachtet diesbezügliche Prozesse in Rumä­nien, Tschechien, Italien, Ungarn, Slowakei, Litauen, Belarus, Serbien, Nord­maze­donien, Ukraine, Slowenien, Kroatien, Kosova/Kosovo, Alba­nien, Griechenland, Bulgarien, Bosnien-Hercegovina, Polen, Moldova, Montenegro, Zypern, Russland oder im Kaukasus. Des Weiteren wird der Umgang mit minder­heiten­bezogenen Themenfeldern in Politik, Wissenschaft und Medien vornehmlich in Deutschland, Österreich und europäischen Institutionen beleuchtet.

 

6.

Es ist die Auffassung des INTEREG, dass in einem auf die jeweilige regionale Situation zugeschnittenen Nationalitäten­recht und in den Prinzipien von regio­naler Demokratie Instrumente von Konflikt­entschärfung und Friedens­sicherung geschaf­fen werden können. Über­parteilich will das INTEREG einem Rechtsverständnis dienen, das von der freien Entfaltung gewachsener Regionen ausgeht: Beides zusammen erst ermöglicht echte Partizipation der Menschen an der Gestaltung ihrer Geschicke. Die Verlagerung von Kompetenzen auf gewachsene regionale Territorien bedeutet nicht die Auflösung eines Staatswesens, son­dern ermöglicht eine in breitere Kreise der Gesellschaft hinein­reichende und grenzüberschreitende Zusammen­arbeit. Wir lehnen zudem die Vermischung und Gleichsetzung der Anliegen autochthoner Minoritäten mit Forderungen aus dem Bereich der ideologie­geleiteten Gender&Diversity-Bewegungen ab.

 

7.

Von dieser Sicht und diesen Grundsätzen ausgehend, möchte das INTEREG in Kontakt mit den von diesen Problemen direkt betroffenen Gruppen und entsprechenden Institutionen auf nationaler und internationaler Ebene Vorarbeiten leisten, die aus dem Bereich bloßer momentaner Interessenpolitik heraus­führen. In Form von Symposien, Publikationen, themen­bezogenen Studienfahrten etc. nehmen wir teil an den öffent­lichen Diskursen und leisten Bildungsarbeit für Erwachsene.

 

 

 

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus München

 

Inhaber des Teilhabestatus beim Europarat, als INGO akkreditiert

 

Kooperationen mit:

Ethnologisches Institut der János-Selye-Universität (Selye János Egyetem, Univerzita J. Selyeho) Komorn/Komárno/Komárom (Slowakei),

Akademie Mitteleuropa e.V. an der Bildungs- und Begegnungsstätte „Der Heiligenhof“ Bad Kissingen,

Lepsiushaus Potsdam, 

Südtiroler Volksgruppeninstitut Bozen,

Bukowina-Institut Augsburg,

Transkarpatisches Ungarisches Ferencz II. Rákóczi Kollegium Beregszász/Berehove (Ukraine)

 

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Heßstraße 24

80799 München

Deutschland

 

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