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„Vaclav Klaus hat sich um die Sudetendeutschen verdient gemacht.“


Der Lissabonner Vertrag und der Präsident der Tschechischen Republik Vaclav Klaus

Category: General
Posted by: Toscano

Seine ablehnende Haltung gegenüber dem Lissabonner Vertrag begründete der Präsident der Tschechischen Republik Vaclav Klaus mit dem Hinweis, dass dieser Vertrag die Souveränität des Tschechischen Staates verletzt. Mit dieser Festlegung stellt der Präsident der Tschechischen Republik die Interessen eines Staatsgebildes nicht nur über die einer Nation sondern auch über die des einzelnen Individuums. Ausgerechnet er vertritt mit dieser Haltung die z. B. des deutschen Philosophen Fichte zu Beginn des 19. Jahrhunderts, die später ausgebaut verheerende Folgen für ganz Europa hatte. Um ähnliche Katastrophen zu verhindern, hat man sich nach dem II. Weltkrieg um die Einigung Europas mit großen Erfolg bemüht. Ein Europa, in dem nicht nur der Einzelne sondern die einzelnen europäischen Nationen im Frieden leben können.

Die Angst um die Souveränität des Staates hat der Staatspräsident am 8. Oktober 2009 um die Angst vor der Charta der Grundrechte, die ein integraler Bestandteil des Vertrages ist, erweitert bzw. ergänzt. Dass ausgerechnet ein tschechischer Politiker, dessen Nation sich auf Kämpfer für Menschenrechte wie Hus und Comenius berufen kann, Angst vor den Grundrechten des einzelnen Individuums hat, ist mehr als befremdend.

Wie leider schon oft in der tschechischen Geschichte, stehen hinter dieser Angst die Deutschen, die ehemals Staatsbürger der Tschechoslowakischen Republik waren. Der Staatspräsident hat Angst vor ihren Eigentumsansprüchen. Auf der Grundlage der nach dem Staatspräsidenten der Tschechoslowakei Benes benannten Dekrete, wurden alle Staatsbürger der Tschechoslowakei, die sich zur deutschen oder ungarischen Nation bekannt haben, nicht nur des Landes verwiesen, ihr Eigentum wurde ersatzlos beschlagnahmt; genauer gesagt auch das Eigentum derjenigen Staatsbürger der deutschen und der ungarischen Nation, die während des II. Weltkrieges nicht mit den deutschen Besatzern zusammengearbeitet haben. Die Charta der Grundrechte, und dies befürchtet der Staatspräsident, würde dem einzelnen Bürger deutscher Nation das Recht einräumen sein Eigentum bzw. das seiner Vorfahren gerichtlich zurück haben zu wollen. Die Frage sei erlaubt: Warum den nicht? Es ist noch lange nicht gesagt, dass das Gericht dem Antragsteller Recht gibt. Aber das Recht soll jeder Bürger in Europa haben. Deswegen gibt es Grundrechte. Es wäre wünschenswert, er würde Comenius studieren, der sich für die Verständigung der Nationen einsetzte, und sich in Comenius' Sinne um die Versöhnung zwischen den Deutschen und den Tschechen bemühen, und nicht gegen die Deutschen Stimmung im Land machen.


Dr. Eugenie von Trützschler-Fügnerová

Mitglied des Kuratoriums

(aktualisiert am 10.10.2009)


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