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11/05/2009

Multi-Level-Governance – ein Weißbuch


Multi-Level-Governance – ein Weißbuch
(Entwurf des Ausschusses der Regionen)

Auf der Rechtsgrundlage des Artikels 265 Absatz 5 EG-Vertrag hat der Ausschuss der Regionen (AdR) am 17. Juni 2009 während der 80. Plenartagung ...

Category: General
Posted by: Toscano

Multi-Level-Governance – ein Weißbuch
(Entwurf des Ausschusses der Regionen)

Auf der Rechtsgrundlage des Artikels 265 Absatz 5 EG-Vertrag hat der Ausschuss der Regionen (AdR) am 17. Juni 2009 während der 80. Plenartagung die von seiner Fachkommission für konstitutionelle Fragen, Regieren in Europa und für den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ausgearbeiteten Vorschläge zur Multi-Level-Governance angenommen. Die einzelnen Regionen Europas, deren Staaten Mitglied in der Europäischen Union sind, wurden seitens des AdR um eine Stellungnahme bis zum 20. November gebeten.

Das Hauptziel des Weißbuches ist die Förderung der Beteiligung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften und Akteure am europäischen Integrationsprozess und die Stärkung der Wirksamkeit des gemeinschaftlichen Handelns.


Im Hinblick auf die Umsetzung der Multi-Level-Governance verpflichtet sich der Ausschuss der Regionen:

a) zur Ausarbeitung einer Multi-Level-Governance-Charta der Europäischen Union, ausgehend davon, dass die Autonomie der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften geachtet und in die europäische Entscheidungsfindung einbezogen werden soll;
b) den Schutz der Grundrechte auf mehreren Ebenen zu verbessern und zu diesem Zweck mit der Agentur für Grundrechte zusammenzuarbeiten, um bewährte Verfahren auf regionaler und lokaler Ebene zu fördern und zu verbreiten;
c) die Überwachung des Subsidiaritätsprinzips nach Geist und Buchstaben des Vertrags von Lissabon zu wahren;
d) die Erfahrungen der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen der früheren Erweiterungsrunden auszuwerten;
e) das politische und operative Potenzial der regionalen und lokalen Versammlungen zur Unterstützung der europäischen Nachbarschaftspolitik auszubauen;
f) gemeinsam mit der Europäischen Kommission die „Börse für dezentrale Zusammenarbeit“ zu beleben. Dabei handelt es sich um ein Internetportal, das dazu dient, mit virtuellen Mitteln den Informationsaustausch zwischen den europäischen Gebietskörperschaften zu organisieren;
g) einen nachhaltigen Ansatz der Zusammenarbeit mit den Netzwerken auf lokaler und regionaler Ebene zu fördern;
h) die Praxis der Partnerschaft sowohl in vertikaler Richtung – zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der einzelstaatlichen Regierung und der Europäischen Union – als auch in horizontaler Richtung – zwischen den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und der Zivilgesellschaft – zu stärken;
i) die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und rationeller zu gestalten;
j) die Verwaltungskapazitäten der Gebietskörperschaften zu stärken;
k) das Potential der territorialen Zusammenarbeit, die durch die Schaffung des Europäischen Verbundes für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) durch die Verordnung EG Nr. 1082/2006 rechtliche Grundlage erhielt, weiter zu entwickeln (Hierzu gehören auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sowie die Förderung der Entwicklung von Makroregionen.)


Im Hinblick auf die Umsetzung der Multi-Level-Governance fordert der Ausschuss der Regionen die EU-Kommission auf:

a) die Rechte der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu stärken;
b) die Anpassung der Gemeinschaftspolitiken im Sinne einer verstärkten Partnerschaft im Einzelfall zu prüfen;
c) die Koordinierung zwischen Strukturfondsinterventionen, sektoralen Programmen und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums zu fördern;
d) über die Folgemaßnahmen zu seinen politischen Empfehlungen in Form von mündlichen und schriftlichen Anfragen Bericht zu erstatten;
e) zusätzliche Mittel für die drei Bereiche der territorialen Zusammenarbeit bereitzustellen, da diese unbestreitbar einen Beitrag zum europäischen Integrationsprozess leisten;
f) die Einführung europäischer Territorialpakte, durch die die verschiedenen zuständigen Verwaltungsebenen auf freiwilliger Basis beteiligt werden können, um die Umsetzung der großen politischen Prioritäten der Europäischen Union in Partnerschaft mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften entsprechend anzupassen;


Im Hinblick auf die Umsetzung der Multi-Level-Governance ersucht der Ausschuss der Regionen die Mitgliedstaaten:

a) einen Rahmen für die Konsultation der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften zu schaffen, um die Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften zu erleichtern;
b) sicherzustellen, dass bei der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts in nationales Recht und bei seiner Anwendung die innerstaatliche Verteilung der Zuständigkeiten beachtet wird;
c) die offene Koordinierungsmethode durch die Entwicklung – in Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften – von Indikatoren für partizipative Governance und von territorialen Indikatoren integrativer zu gestalten;
d) in enger Zusammenarbeit mit den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften die Hindernisse für die Umsetzung des Binnenmarktes zu ermitteln, mit denen sich die Regionen, Städte und Gemeinden derzeit konfrontiert sehen, sowie geeignete Lösungen aufzuzeigen, um den Binnenmarkt an die derzeitigen wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen anzupassen;
e) die Regionen und lokalen Gebietskörperschaften in geeigneter Weise in die Überprüfung der Lissabon-Strategie für die Zeit nach 2010 einzubeziehen;
f) mit den nationalen Parlamenten und den regionalen gesetzgebenden Versammlungen eine Arbeitsweise zu entwickeln, um den Standpunkt der regionalen und lokalen Behörden in allen Mitgliedstaaten in der Ex-ante-Phase sowie im Rahmen des Frühwarnsystems geltend zu machen;
g) in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und den europäischen und einzelstaatlichen Verbänden der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften im Rahmen des strukturierten Dialogs bei der Vorbereitung des Legislativprogramms der Europäischen Kommission die Zusammenarbeit auszubauen;
h) mit anderen EU-Institutionen zusammenzuarbeiten, um zu einer effektiven Folgenabschätzung seiner Tätigkeit zu kommen und dadurch seiner in den Verträgen festgelegten Rolle als beratende Einrichtung gerecht zu werden und seinen zusätzlichen Nutzen für den Entscheidungsfindungsprozess der EU zu verdeutlichen.

Dr. Eugenie von Trützschler
Mitglied des Kuratoriums des INTEREG


Quelle:
Das Weißbuch ist in der deutschen Fassung u. a. als pdf-Datei erhältlich unter:
http://www.cor.europa.eu/cor_cms/ui/ViewDocument.aspx?contentid=f4063bee-ee19-4db8-bba7-3311e3791ffe (Stand 4.11.2009)


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