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News

11/09/2009

Erklärung von Innsbruck der CALRE vom 20.10.2009


Dieser Text wurde uns mit freundlicher Genehmigung der Direktion des Tiroler Landtages zur Veröffentlichung auf unserer Website zur Verfügung gestellt. Er gibt die endgültige Fassung der Erklärung von Innsbruck wieder, die anlässlich der XIII. Generalversammlung der CALRE am 20.10.2009 beschlossen worden ist. Die Erklärung liegt uns auch auf englisch, französisch, italienisch, spanisch, portugiesisch, niederländisch und schwedisch vor.

Category: General
Posted by: Toscano

Erklärung von Innsbruck der CALRE vom 20.10.2009

Die Präsidentinnen und Präsidenten der regionalen Parlamente1) mit Gesetzgebungsbefugnis in der Europäischen Union (CALRE),

Parlement de la Région de Bruxelles-Capitale
Parlament der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens
Parlement de la Communauté Française de Belgique
Vlaams Parlement
Parlement Wallon
Ålands Lagting
Landtag von Baden-Württemberg
Bayerischer Landtag
Landtag Mecklenburg-Vorpommern
Landtag Nordrhein-Westfalen
Landtag Rheinland-Pfalz
Schleswig-Holsteinischer Landtag
Parlamento de Andalucia
Cortes de Aragón
Parlamento de Canarias
Parlamento de Cantabria
Cortes de Castilla-La Mancha
Parlament de Catalunya
Eusko Legebiltzarra – Parlamento Vasco
Asamblea de Extremadura
Asamblea de Madrid
Asamblea Regional de Murcia
Parlamento de Navarra
Parlamento de la Rioja
Corts Valencianes
National Assembly for Wales
Consiglio Regionale dell’Abruzzo
Consiglio della Provincia Autonoma di Bolzano - Südtiroler Landtag
Consiglio Regionale della Emiglia Romagna
Consiglio Regionale della Regione Autonoma Friuli Venezia Giulia
Consiglio Regionale della Liguria
Consiglio Regionale della Lombardia
Consiglio Regionale della Sardegna
Consiglio Regionale della Toscana
Consiglio Regionale del Trentino-Alto Adige – Regionalrat der Autonomen Region
Trentino-Südtirol
Consiglio della Provincia Autonoma di Trento
Consiglio Regionale del Veneto
Burgenländischer Landtag
Kärntner Landtag
Niederösterreichischer Landtag
Tiroler Landtag
Vorarlberger Landtag
Wiener Landtag
Assembleia Legislativa da Região Autónoma dos Açores
Assembleia Legislativa da Região Autónoma da Madeira

haben im Rahmen ihrer XIII. Generalversammlung vom 18. bis 20. Oktober 2009 in Innsbruck einvernehmlich folgende Erklärung verabschiedet:

1. Reformvertrag

Die Präsidentinnen und Präsidenten hoffen, dass der Ratifizierungsprozess zum Abschluss gebracht wird und der Vertrag von Lissabon möglichst bald in Kraft treten kann.
CALRE hält eine umfassende, offene und partizipative Reflexion über die Zukunft Europas für erforderlich.
Um mehr Transparenz, Effizienz und Beteiligung zu erreichen, bedarf es insbesondere einer Stärkung der Rechte der Parlamente auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene.
Der Reformvertrag enthält weit reichende Fortschritte für die Regionen, namentlich
• die Anerkennung der regionalen und lokalen Selbstverwaltung,
• die Ausdehnung des Subsidiaritätsprinzips unter Einschluss der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften,
• die bessere Abgrenzung der Zuständigkeiten,
• das Frühwarnsystem zur Subsidiaritätskontrolle,
• die Anerkennung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnis im Subsidiaritätsprotokoll und die Konsultation über die nationalen Parlamente gemäß der Kompetenzverteilung des jeweiligen Mitgliedstaates,
• das Klagerecht des Ausschusses der Regionen (AdR) bei Verstößen gegen das Subsidiaritätsprinzip.

2. Rolle der Regionalparlamente

Die europäische Einigung muss von unten nach oben erfolgen.
Während auf europäischer Ebene die Regierungen der Mitgliedstaaten entscheidenden Einfluss auf die zu treffenden Entscheidungen haben, stehen den Regionalparlamenten bisher kaum effektive Kontrollmechanismen zur Verfügung. Dies macht europäische Entscheidungsprozesse für BürgerInnen intransparent und bewirkte eine zunehmende Entfremdung zwischen ihnen und den europäischen Organen.
Die Regionalparlamente sind besonders geeignet zur Überwindung der zwischen den BürgerInnen und der Europäischen Union eingetretenen Entfremdung.
Daher fordert die CALRE die europäischen Institutionen auf, die ständigen Verfahren für eine aktive Mitwirkung der europäischen Regionen und Provinzen mit Gesetzgebungsbefugnissen intensiver zu nutzen bzw. zu erweitern.

3. Regionalpolitik

Die Regionalpolitik ist ein bedeutendes Mittel zur Stärkung des europäischen Zusammenhalts.
Im Hinblick auf die Wichtigkeit der EU-Regionalpolitik und im Speziellen auf die Kohäsionspolitik als Schlüsselelement von Wachstum und sozio-ökonomischer Entwicklung der europäischen Regionen sollte auf die Verhandlungen bezüglich der Strukturfondsperiode 2014-2020 besonderes Augenmerk gelegt werden, um dadurch einen Mehrwert für alle europäischen Regionen zu erreichen. Die Herausarbeitung strategischer Ziele und die darauf folgende Definition von Handlungsprioritäten muss unter strikter Beachtung des Prinzips der institutionellen Beteiligung sowie des Subsidiaritätsprinzips erfolgen.
Aufgrund der Nähe zum Bürger müssen die regionalen Parlamente auch als „Schulen der Demokratie und Entwicklung“ fungieren und eine wesentliche Rolle bei der Förderung und Verbreitung solcher Werte und Prinzipien spielen. Dies muss im Einklang mit den Millenniumszielen der Vereinten Nationen und in Übereinstimmung mit den Zielen der Kommunal- und Regionalpolitik des Europarates, insbesondere des Kongresses der Gemeinden und Regionen (KGRE), erfolgen.

4. Charta der Regionalen Demokratie

Europa bedarf starker demokratischer Strukturen, auch auf regionaler und kommunaler
Ebene.
Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern die für lokale und regionale Demokratie zuständigen Minister des Europarates auf, den Entwurf für einen Referenzrahmen zur regionalen Demokratie des KGRE im Rahmen der Konferenz am 16./17. November 2009 in Utrecht zu erörtern und zu verabschieden.
Die Präsidentinnen und Präsidenten sehen darin einen weiteren Schritt, zu einer Charta der regionalen Demokratie zu gelangen.

5. Subsidiaritätsprinzip – Kontrolle und Verfahren

Das Subsidiaritätsprinzip ist ein Grundsatz, der umfassende Geltung für die Verteilung öffentlicher Aufgaben besitzt. Die EU ist verpflichtet, das Subsidiaritätsprinzip bei allen ihren Rechtsakten zu beachten.
Die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis sind besonders zur Überwachung des Subsidiaritätsprinzips berufen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen das von der Europäischen Kommission seit September 2006 praktizierte de-facto-Frühwarnsystem.
Die effiziente Umsetzung und Kontrolle des Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfordern den Ausbau des Dialoges und der Kooperation mit der Europäischen Kommission sowie die verstärkte Koordination und Abstimmung mit den Parlamenten auf nationaler und europäischer Ebene.
Die Präsidentinnen und Präsidenten erwarten, dass die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis beim jeweiligen innerstaatlichen Verfahren in den einzelnen Mitgliedsstaaten rechtzeitig und effizient im europäischen Rechtsetzungsverfahren in den sie betreffenden Angelegenheiten beteiligt werden. Sie fordern die nationalen Parlamente auf, Verfahren zur Information, Konsultation und Berücksichtigung der Positionen zu entwickeln und sich im Rahmen des Klagsverfahrens rechtzeitig und angemessen zu beteiligen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern die Europäische Kommission und das Europäische Parlament (EP) auf, ihre Stellungnahmen angemessen zu berücksichtigen. Jedes nationale Parlament oder jede Kammer eines nationalen Parlamentes sollte in der Lage sein, dem EP unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips eine begründete Stellungnahme zu übermitteln, einschließlich jener Stellungnahmen, welche von den jeweiligen regionalen Parlamenten mit Gesetzgebungsbefugnis stammen.

6. Klagerecht beim Europäischen Gerichtshof (EuGH)

In Zukunft sollte entsprechend dem Vertrag von Lissabon nicht nur dem AdR und der „zweiten Kammer der nationalen Parlamente“, sondern auch den regionalen Parlamenten mit Gesetzgebungsbefugnis das Recht eingeräumt werden, für die Bereiche ihrer Zuständigkeit Rechtsbehelfe beim EuGH einzulegen.
Das Klagerecht des AdR sollte als Recht zur Klage durch eine Minderheit von Delegierten des AdR und/oder nationaler Delegationen ausgestaltet werden.
Die Präsidentinnen und Präsidenten ersuchen die nationalen Parlamente bzw. gegebenenfalls deren zweite Kammern, aufgrund ihrer territorialen Bedeutung besondere Verfahren zur Anhörung der Regionalparlamente einzuführen.
Unberührt davon bleiben die bereits geltenden, für die Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis günstigeren, nationalen Bestimmungen.

7. Die Zusammenarbeit mit Europarat, RegLeg und AdR

Die Präsidentinnen und Präsidenten begrüßen das vorbereitete Dokument über das Kooperationsabkommen zwischen CALRE, KGRE und RegLeg und sprechen sich für den raschen Abschluss des „Tripartite Agreement“ aus.
Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern die Stärkung der Rolle der interregionalen Gruppen der Regionen mit Gesetzgebungsbefugnis im AdR und im KGRE.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der CALRE verpflichten sich, gemeinsam mit KGRE und AdR die Regionalisierung und die Demokratie in Europa weiter zu entwickeln.

8. Zusammenarbeit mit den europäischen Institutionen

Die Präsidentinnen und Präsidenten fordern die Öffnung der interparlamentarischen europäischen Strukturen auch für die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis und deren Einbindung im Rahmen der IPEX Webseite.
Sie fordern insbesondere das EP zu einer stärkeren Zusammenarbeit mit der CALRE auf. Die Präsidentinnen und Präsidenten weisen in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass die Regionalparlamente eine wichtige Mittlerrolle zur Erreichung von mehr Bürgernähe in Europa einnehmen.
Die Präsidentinnen und Präsidenten weisen darauf hin, dass die Regionalparlamente zusammen mit den Europaabgeordneten das bürgernahe Europa ausbauen und vermitteln können. Gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen mit und für die BürgerInnen sollen nicht nur auf Wahlen aufmerksam machen, sondern zur ständigen Aufgabe gehören.

9. Multi Level Governance

Europa ist eine gemeinsame Aufgabe aller politischen Ebenen. Jede Ebene kann und muss ihren Beitrag zum Aufbau eines gemeinsamen Europa leisten.
Multi Level Governance bedeutet die Verankerung und Wahrnehmung von Zuständigkeiten auf der dafür am besten geeigneten Ebene unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips. Rund zwei Drittel der Rechtsakte der EU werden von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umgesetzt.
Die Nähe der europäischen Regionalparlamente zur Bürgerschaft stellt einen unschätzbaren Wert dar. Es geht daher vor allem um die demokratische Teilhabe der BürgerInnen am europäischen Einigungsprozess.
Deshalb fordern die Regionalparlamente mit Gesetzgebungsbefugnis mehr Mitwirkung an Entscheidungen und die direkte Einbeziehung in den europäischen Integrationsprozess in den sie betreffenden Angelegenheiten.

10. Ausblick

Die Präsidentinnen und Präsidenten ersuchen den Präsidenten der CALRE, diese Erklärung den nationalen Parlamenten und den Organen und Institutionen der Europäischen Union, dem Europarat und den anderen europäischen Verbänden zuzuleiten.

1) der Begriff „Region“ in der Erklärung von Innsbruck umfasst auch die Provinzen und andere territoriale Untergliederungen mit Gesetzgebungsbefugnis, der Begriff „regionale Parlamente“ umfasst auch die Parlamente der Provinzen und anderer territorialer Untergliederungen mit Gesetzgebungsbefugnis

Quelle: CALRE; Direktion des Tiroler Landtages


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